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Wir sind gegen Tierversuche!

Für Logona Naturkosmetik wurden oder werden niemals Tierversuche durchgeführt oder in Auftrag gegeben.

Für Logona Naturkosmetik werden seit Generationen bewährte und dem menschlichen Organismus vertraute pflanzliche Rohstoffe aus der traditionellen Kräuterkosmetik eingesetzt. Die Absicherung von Rezepturverträglichkeiten erfolgt ausschließlich durch dermatologische Tests an freiwilligen Versuchspersonen. Diese Tests begleiten jedes Produkt unseres Hauses von der Entwicklungsphase durch Selbstversuche unserer Forschungsabteilung, über die Phase der mikrobiologischen Stabilitätsprüfung in parallel stattfindenden Tests durch Mitarbeiter von Logona Naturkosmetik bis hin zu Verträglichkeitstests durch wissenschaftliche Institute unmittelbar vor der Markteinführung. Erst nachdem ein neues Produkt jede einzelne Testphase erfolgreich durchlaufen hat, wird es zur Markteinführung freigegeben.

Die Achtung von Mensch, Tier und Umwelt ist Grundlage unseres ethischen Selbstverständnisses. Daher engagieren wir uns für die Validierung von alternativen Testmethoden, die Tierversuche hoffentlich bald endgültig der Vergangenheit angehören lassen!

Zum Hintergrund

Seit dem 1. Juni 1998 sind Tierversuche zur Entwicklung von Körperpflegemitteln verboten. Für rein Dekorative Kosmetik besteht dieses Verbot bereits seit 1986. Laut IKW (dem Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e.V.) werden in Deutschland bereits seit 1989 keine kosmetischen Fertigprodukte mehr im Tierversuch abgeprüft.

Einschlägige EG-Richtlinien besagen jedoch, dass jede in Kosmetika eingesetzte neue Substanz im Rahmen des Verbraucherschutzes im Tierversuch getestet sein muss, denn Chemikaliengesetz, Gefahrstoff-Verordnung sowie verschiedene weitere nationale und EU-weite Richtlinien verlangen im Rahmen der Anmeldungsmitteilung neuer, meist chemisch-synthetischer Stoffe die Vorlage von Daten aus Tierversuchen. Somit darf ein neuer Inhaltsstoff auch nach heutiger Rechtslage erst dann in Kosmetika zum Einsatz kommen, wenn seine Unbedenklichkeit zuvor im Tierversuch, oder wo dies möglich ist, in alternativen Testmethoden abgesichert wurde.

Nach langwierigen Beratungen hat nunmehr die Internationale Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) die ersten vier tierversuchsfreien toxikologischen Prüfmethoden in ihr Prüfrichtlinienprogramm aufgenommen. Die Anerkennung durch die OECD führt nun zur verbindlichen Anwendung dieser Alternativmethoden für die Überprüfung von Inhaltsstoffen kosmetischer Mittel. Zwei der Methoden dienen der Bestimmung der Ätzwirkung von Stoffen auf der Haut. Die dritte Methode erlaubt die Bestimmung der Phototoxizität von Stoffen an Zellkulturen. Mit der vierten Methode wird gemessen, wie gut Stoffe durch die Haut aufgenommen werden können.

Tierversuche für kosmetische Fertigprodukte sind nach unserer Meinung grundsätzlich nicht notwendig. Auch hinsichtlich der Rückschlüsse, die Tierversuche auf die Produktverträglichkeit beim Menschen schließen lassen, ist die Wissenschaft geteilter Meinung: So kann beispielsweise ein grüner Knollenblätterpilz eine ganze Familie vergiften, wohingegen er dem beliebtesten Versuchstier, dem Kaninchen, durchaus gut bekommt.

Leider mahlen die Mühlen des Gesetzes langsam: Ein endgültiges Verbot von Tierversuchen für kosmetische Inhaltsstoffe soll nach heutigem Stand am 11. März 2009 in Kraft treten.

Weshalb wir nicht mit der Tierversuchsfreiheit unserer Produkte werben

Nach bisheriger Rechtsprechung galten werbende Aussagen wie z.B. „Kosmetik ohne Tierversuche“ oder „not tested on animals“ als Irreführung des Verbrauchers. Nach Ansicht der Gerichte erfüllte die Werbung mit der Tierversuchsfreiheit von kosmetischen Produkten den Tatbestand des „unlauteren Wettbewerbs“ und konnte mit empfindlichen Ordnungsstrafen oder Ordnungshaft belegt werden! Die Gerichte gingen in ihrer Argumentation davon aus, dass nicht allen Verbrauchern bekannt sei, dass theoretisch alle für Kosmetik eingesetzten Rohstoffe irgendwann einmal an irgendeinem Ort der Welt im Tierversuch getestet worden sein könnten.

Mit Inkrafttreten der 7. Änderung der EG-Kosmetikrichtlinie hat sich die rechtliche Situation theoretisch etwas geändert: In der neuen Verordnung zur Kosmetikrichtlinie heißt es, dass die Tierversuchsfreiheit von Kosmetika auf Verpackungen und in Broschüren beworben werden darf, „…, sofern Hersteller und seine Zulieferer keine Tierversuche für das kosmetische Mittel, einschließlich dessen Muster sowie deren Bestandteile, durchgeführt oder in Auftrag gegeben haben, noch Bestandteile verwendet haben, die in Tierversuchen zum Zweck der Entwicklung neuer kosmetischer Mittel durch Dritte geprüft worden sind.“ (Bundesgesetzblatt JG 2004 Teil I Nr. 54, Abs. 3. § 5) Konkret bedeutet dies, dass wir nach wie vor belegen müssen, dass nicht irgendwo auf der Welt gerade ein für Logona Naturkosmetik eingesetzter Inhaltsstoff, wie z.B. Kamille oder Calendula, durch Dritte an Tieren getestet wird. Leider wird sich diese Situation wohl erst mit Inkrafttreten des endgültigen Tierversuchsverbots für Kosmetika ändern.

Stand der Information: Dezember 2004